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BFH Urteil v. - II R 57/88

Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin), eine GmbH & Co. KG, ist Rechtsnachfolgerin der X-Kommanditgesellschaft (KG), die am Bewertungsstichtag 1. Januar 1974 eine Spedition betrieb. Für diesen Betrieb hatte sie von der Stadt Z. (Stadt) mit Erbbaurechtsvertrag vom 13. November 1970 (Vertrag) ab 1. Oktober 1970 auf die Dauer von 30 Jahren ein Erbbaurecht an dem Grundstück A-Straße 1 in Z. erworben. In § 11 des Vertrags ist u.a. vereinbart:

Fundstelle(n):
BFH/NV 1993 S. 287
BFH/NV 1993 S. 287 Nr. 5
TAAAB-32986

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