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BFH Urteil v. - V R 17/87

Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) betreibt den Kfz-Handel. Sie erklärte in der Umsatzsteuer-Voranmeldung für Dezember 1984 die Umsatzsteuer aus der Lieferung von Gebrauchtfahrzeugen, die sie ihrerseits von Privatpersonen erworben hatte, nur aus dem sog. "Mehrwert" (Differenz von Verkaufs- und Einkaufspreis) mit einem negativen Betrag von . . . DM.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:




Fundstelle(n):
BFH/NV 1992 S. 63
BFH/NV 1992 S. 63 Nr. 1
MAAAB-32637

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