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BFH Beschluss v. - VI B 134/90

Der Beklagte und Beschwerdegegner (das Finanzamt - FA -) erließ einen Bescheid über den Lohnsteuer-Jahresausgleich 1984, in dem er Mehraufwendungen wegen doppelter Haushaltsführung nicht als Werbungskosten zum Abzug zuließ. Der Einspruch hatte keinen Erfolg.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
BFH/NV 1992 S. 49
BFH/NV 1992 S. 49 Nr. 1
GAAAB-32438

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