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OFD Hannover 14.08.2003 EZ 1200 – 5 – StO 222, NWB 45/2003 S. 340

Eigenheimzulage | (teil-)entgeltlicher Erwerb bei einer Vermögensübergabe gegen wiederkehrende Leistungen (§ 8 EigZulG)

In den Fällen, in denen das gegen wiederkehrende Leistungen übertragene Vermögen vom Übernehmer zu eigenen Wohnzwecken genutzt wird und im Übrigen keine Erträge abwirft, liegt gemäß , EZ 1200 - 6 - StH 223 ein (teil-)entgeltlicher Erwerb vor, so dass ein nach § 2 Abs. 1 Satz 1 EigZulG begünstigter Anschaffungsvorgang gegeben ist. Die Anschaffungskosten des Übernehmers bemessen sich nach dem Barwert der wiederkehrenden Leistungen. Bei teilentgeltlichem Erwerb ist der Förderhöchstbetrag nach § 9 Abs. 2 EigZulG nicht zu kürzen. Die Gewährung der EigZ hat zur Folge, dass in solchen Fällen der Abzug der wiederkehrenden Leistungen als Sonderausgaben ausscheidet. Für Grundstücksübertragungen mit Vertragsabschluss vor dem können Übergeber und Übernehmer übereinstimmend an der b...