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BFH Urteil v. - III R 55/89

Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) betreibt ein Sieb- und Bruchunternehmen. Sie gewinnt aus Boden, der mit Steinen, Betonbrocken und Holz durchsetzt ist, Bodengemische und Füllboden. Ferner gewinnt die Klägerin aus Grasnarbe, Strauchwerk, Laub und Ästen und Baumwurzeln unter Zusatz von Lehm und Sand Mutterboden sowie aus Beton, Stahlbeton, Schwarzdecken und Hartsteinen Tragschichten (Splitt) für den Straßen-, Wege- und Sportplatzbau.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
BFH/NV 1991 S. 559
BFH/NV 1991 S. 559 Nr. 8
EAAAB-32216

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