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BFH Urteil v. - X R 63-65/87

Die Kläger, Revisionskläger und Revisionsbeklagten (Kläger) sind Ehegatten. Der Kläger betrieb eine Metzgerei. In dem Unternehmen war seit dem 1. Mai 1965 die Klägerin - neben anderen familienfremden Arbeitnehmern - als Geschäftsgehilfin (Ein- und Verkauf für den gesamten Betrieb und Erledigung der dabei anfallenden schriftlichen Arbeiten) aufgrund eines steuerrechtlich anerkannten Arbeitsvertrages tätig. Ihr Bruttogehalt betrug in den Jahren 1975 bis 1977 zwischen 15 580 DM und 15 962 DM.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
BFH/NV 1991 S. 80
IAAAB-32096

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