Die Antragsteller und Beschwerdeführer (Antragsteller) sind Eheleute und werden zusammen zur Einkommensteuer veranlagt. Der Antragsteller war Mitgesellschafter der in der Rechtsform einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) betriebenen Steuerberaterpraxis A und B. Mit notariellem Vertrag vom 25. Januar 1988 gründeten die Gesellschafter die A und B Steuerberatungsgesellschaft mbH (GmbH), die am 10. Februar 1988 in das Handelsregister eingetragen wurde. Es war vereinbart, daß die Stammeinlagen in bar zu erbringen waren. Am 1. März 1988 schlossen die Gesellschafter mit der GmbH einen "Praxisübernahmevertrag", durch den alle Aktiva und Passiva der GbR auf die GmbH übertragen wurden.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BFH/NV 1991 S. 699 BFH/NV 1991 S. 699 Nr. 10 WAAAB-31627
In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende
NWB-Paket und testen Sie dieses
kostenfrei
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.