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Finanzgericht Düsseldorf Beschluss v. - 13 V 570/00 A (F) EFG 2000 S. 696

Gesetze: FGO § 69 Abs. 3, FGO § 69 Abs. 6 Satz 2

Veränderte Umstände bei Klageerweiterung

Leitsatz

Auch bei einer Erweiterung des Sachantrags im Hauptsacheverfahren (keine Klageänderung) kommt es für die Zulässigkeit eines Antrages auf Änderung der vorher ergangenen gerichtlichen Entscheidung über die Aussetzung der Vollziehung lediglich darauf an, ob die damit zusammenhängenden Umstände ohne Verschulden im ursprünglichen Verfahren nicht geltend gemacht worden sind.

Fundstelle(n):
DStRE 2000 S. 891 Nr. 16
EFG 2000 S. 696
QAAAB-07287

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