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BFH Urteil v. - I R 80/89

Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin) hielt am Stammkapital der I-GmbH rd. 21 Mio. DM (45,426 v. H.), ehe sie von dem mit rd. 2,2 Mio. DM (= 4,759 v. H.) beteiligten WHL dessen Anteil mit Vertrag vom 2. Januar 1978 um 3,4 Mio. DM erwarb. Daneben erwarb sie das damit zusammenhängende Gewinnbezugsrecht für das Jahr 1977. Das Gewinnbezugsrecht wurde im Vertrag mit 259 600 DM bewertet.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
BFH/NV 1991 S. 440
BFH/NV 1991 S. 440 Nr. 7
FAAAB-31611

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