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BFH Urteil v. - I R 104/89

Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) erzielte im Streitjahr (1979) als Beamter Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit sowie Einkünfte aus . . . Bei der Berechnung des Steuersatzes für das sich hieraus ergebende zu versteuernde Einkommen berücksichtigte der Beklagte und Revisionsbeklagte (das Finanzamt - FA -) zusätzliche Bezüge des Klägers aus dessen Tätigkeit beim Europäischen Patentamt, wobei er die Einnahmen vermindert um den Pauschbetrag für Werbungskosten, den Weihnachtsfreibetrag und den Arbeitnehmerfreibetrag ansetzte. Dies führte zu einer Erhöhung des anzuwendenden Steuersatzes.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
BFH/NV 1991 S. 729
BFH/NV 1991 S. 729 Nr. 11
UAAAB-31564

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