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BFH Urteil v. - X R 7/84

Der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger) ist Bankkaufmann und war im Streitjahr 1973 als Devisenmakler nichtselbständig tätig. In Abschn. 7 "Sonstige Einkünfte" Buchst. c "Spekulationsgeschäfte und Leistungen" der Einkommensteuererklärung 1973 erklärte er Einnahmen von . . . DM.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:




Fundstelle(n):
BFH/NV 1990 S. 613
BFH/NV 1990 S. 613 Nr. 10
GAAAB-31401

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