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BFH Beschluss v. - IV B 114/88

Gegenstand des beim Finanzgericht (FG) unter dem Az. VIII 79/86 anhängigen Hauptverfahrens ist im wesentlichen die Frage, in welcher Höhe dem Kläger für die Streitjahre Umsätze und Gewinne aus einer von ihm im Jahre 1981 erworbenen Rechtsanwaltspraxis zuzurechnen sind.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1989 S. 761
BFH/NV 1989 S. 761 Nr. 12
MAAAB-30910

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