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BFH Urteil v. - X R 32/82

Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) ist Automatenaufsteller. Er stellte u. a. Musik- und Unterhaltungsautomaten in Messen und Clubs ausländischer Nato-Truppen auf. Umstritten ist, ob ihm die eingespielten Gelder als Umsatz zuzurechnen und ob dieser Umsatz gemäß Art. 67 Abs. 3 des Zusatzabkommens zu dem Abkommen zwischen den Parteien des Nordatlantikvertrages über die Rechtsstellung ihrer Truppen hinsichtlich der in der Bundesrepublik Deutschland stationierten ausländischen Truppen (NATOTrStatZAbk) steuerbefreit ist.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
BFH/NV 1988 S. 331
BFH/NV 1988 S. 331 Nr. 5
KAAAB-30659

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