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BFH Beschluss v. - IX B 68/84

Der Antragsteller und Beschwerdeführer (Beschwerdeführer) ist Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), die Patente vermietet. Aufgrund einer Außenprüfung lehnte der Antragsgegner und Beschwerdegegner (das Finanzamt - FA -) die Durchführung gesonderter und einheitlicher Feststellungen für die GbR ab, weil diese keine Überschüsse aus Vermietung und Verpachtung zu erzielen beabsichtige. Hiergegen erhoben der Beschwerdeführer und eine Reihe anderer Gesellschafter Einspruch; über die Klage des Beschwerdeführers gegen die ablehnende Einspruchsentscheidung ist noch nicht entschieden.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1988 S. 165
BFH/NV 1988 S. 165 Nr. 3
NAAAB-29891

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