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BFH Beschluss v. - IX B 48/85

Der mit seiner Ehefrau zusammenveranlagte Antragsteller und Beschwerdeführer (Antragsteller) macht in seiner beim Antragsgegner und Beschwerdegegner (Finanzamt - FA -) im Jahre 1987 eingereichten Einkommensteuererklärung für das Jahr 1976 als Sonderausgabe u. a. eine Spende von 40 000 DM unter Vorlage einer Spendenbescheinigung der Staatsbürgerlichen Vereinigung 1954 e. V. in Köln geltend. Das FA veranlagte ihn insoweit entsprechend seiner Erklärung.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1987 S. 370 Nr. -1
BFH/NV 1987 S. 379
CAAAB-29886

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