Die Kläger, Revisionskläger, Beteiligten und Beigeladenen haben sich im Jahre 1976 an einem Farmprojekt in Paraguay (Farm X) beteiligt. Jeder Anleger sollte 125 ha Weideland (eine Einheit) und eine Anzahl von Rindern erhalten. Das für die Bewirtschaftung der Farm erforderliche Inventar (Verwaltungs- und Wohnhaus, Scheunen, Maschinen, Pferde, Umzäunungen) sollten Eigentum einer in Paraguay gegründeten Gesellschaft (A) sein. Der Grund und Boden sowie das Vieh sollten seitens einer anderen Gesellschaft in Paraguay (B) auf die Anleger übertragen werden; diese Gesellschaft verpflichtete sich auch, auf dem Gelände eine Mastweide anzulegen und darüber hinaus eine Bearbeitungsmaschine zur Verfügung zu stellen.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BFH/NV 1989 S. 574 BFH/NV 1989 S. 574 Nr. 9 PAAAB-29792
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