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BFH Urteil v. - I R 167/83

Die Kläger und Revisionsbeklagten (Kläger) waren Gesellschafter einer OHG. Die OHG ermittelte ihren Gewinn nach einem abweichenden Wirtschaftsjahr. Dabei behandelte sie Zinsen als Betriebsausgaben, die sie dafür bezahlte, daß die vier Kinder der Kläger die ihnen von den Klägern durch Umbuchung vom Kapitalkonto schenkweise überlassenen Geldbeträge der OHG als Darlehen überließen.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1987 S. 629
BFH/NV 1987 S. 629 Nr. -1
LAAAB-29630

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