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BFH Urteil v. - II R 1/86

Die Klägerin, eine KG in Liquidation, hatte vor Beginn ihrer Liquidation durch notariell beurkundeten Vertrag vom 18. Januar 1973 für 5 120 000 DM ein Grundstück in H gekauft. Dem Finanzamt (FA) hatte sie versichert, sie werde die vorhandenen Gebäude bis zur Kellerdecke abreißen und innerhalb von fünf Jahren ein grundsteuerbegünstigtes Gebäude errichten. Auf ihren Antrag hatte daher das FA vorläufige Grunderwerbsteuerbefreiung gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 1 des Grunderwerbsteuergesetzes (GrEStG) Baden-Württemberg gewährt.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1989 S. 615
BFH/NV 1989 S. 615 Nr. 10
VAAAB-29550

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