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FG Baden-Württemberg Urteil v. - 12 K 405/01

Gesetze: EStG 1990 § 52 Abs. 15 S. 8 Nr. 1

Aufgabe eines landwirtschaftlichen Betriebes

Umfang des zum Wohnhaus dazugehörenden Grund und Bodens

Zuordnung eines Hühnergartens

Leitsatz

Ein Hühnerstall mit einer Auslauffläche von 59 qm, der sowohl vor als auch nach Aufgabe des Betriebes der Land- und Forstwirtschaft ausschließlich zur Versorgung des (ehemaligen) Landwirts und seiner Familie mit frischen Eiern genutzt worden ist, und der auch in den Bewertungsakten als zur Hof- und Gebäudefläche gehörend bewertet worden ist, kann – wenn die gesamte als Nutz- und Hausgarten steuerfrei entnommene Fläche damit nicht mehr als 1000 qm beträgt – als zum Wohnhaus dazugehörender Grund und Boden im Rahmen der Betriebsaufgabe steuerfrei entnommen werden.

Fundstelle(n):
INF 2004 S. 801 Nr. 21
AAAAB-29304

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