Umfang des zum Wohnhaus dazugehörenden Grund und Bodens
Zuordnung eines Hühnergartens
Leitsatz
Ein Hühnerstall mit einer
Auslauffläche von 59 qm, der sowohl vor als auch nach Aufgabe des
Betriebes der Land- und Forstwirtschaft ausschließlich zur Versorgung des
(ehemaligen) Landwirts und seiner Familie mit frischen Eiern genutzt worden
ist, und der auch in den Bewertungsakten als zur Hof- und
Gebäudefläche gehörend bewertet worden ist, kann – wenn
die gesamte als Nutz- und Hausgarten steuerfrei entnommene Fläche damit
nicht mehr als 1000 qm beträgt – als zum Wohnhaus
dazugehörender Grund und Boden im Rahmen der Betriebsaufgabe steuerfrei
entnommen werden.
Fundstelle(n): INF 2004 S. 801 Nr. 21 AAAAB-29304
In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende
NWB-Paket und testen Sie dieses
kostenfrei
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.