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IWB Nr. 20 vom Seite 977 Fach 6 China Gr. 2 Seite 96

Einheitliche Körperschaftsteuer für inländisch und ausländisch investierte Unternehmen in China

von Dipl.-Kff. Fei Qiao-Süß, LL.M., Dipl.-Juristin (VR China), Issing Faulhaber Wozar Altenbeck & Partner, Wirtschaftsprüfer – Steuerberater, Würzburg

Das Körperschaftsteuerrecht (wörtlich: Unternehmens-Einkommensteuer) in der VR China ist gespalten. Es besteht ein duales Besteuerungssystem. Unternehmen mit ausländischer Investition, also Joint Ventures und Tochtergesellschaften, an denen ausschließlich ausländische Gesellschafter beteiligt sind sowie die in China eingerichteten Betriebsstätten ausländischer Unternehmen werden nach dem Gesetz über die Einkommensbesteuerung ausländischer Unternehmen und chinesischer Gesellschaften mit ausländischer Kapitalbeteiligung vom besteuert (vgl. Stucken, IWB 1995, F. 6 China Gr. 2 S. 59). Für rein nationale chinesische Gesellschaften gelten dagegen die „Provisorischen Bestimmungen über die Einkommensbesteuerung von Unternehmen” vom . Ein historischer Grund für diesen Dualismus liegt darin, dass private Investitionen im Unternehmensbereich in der VR China zunächst nur Ausländern gestattet wurden und erst später die staatliche Planwirtschaft auch intern aufgegeben wurde. Sachlicher Grund für die Beibehaltung des Dualismus war bislang die Schaffung attraktiver Rahmenbedingungen für ausländische Investitionen.

Der Steuersatz beträgt für beide Unternehmen gru...