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Bekämpfung der Korruption durch staatliche UK-Exportkreditagentur
Am ist ein neuer Maßnahmenkatalog des Export Credits Guarantee Department zur Bekämpfung der Bestechung und Korruption im Exportgeschäft in Kraft getreten.
I. Export Credits Guarantee Department
Das Export Credits Guarantee Department (ECGD) ist eine Regierungsstelle und nimmt die Funktion als offizielle staatliche UK-Exportkreditagentur wahr. Das ECGD gewährt Hilfestellungen für UK-Gesellschaften wie Banken, Projektsponsoren sowie Exporteure von Investitionsgütern und anderen projektbezogenen Gütern und Dienstleistungen. Es leistet den Gesellschaften Unterstützung durch die Deckung von Risiken im Zusammenhang mit ausländischen Verträgen, wie beispielsweise dem Risiko der Nichtzahlung oder politischer Umwälzungen. Weiterhin leistet es Hilfe bei der Schnürung eines Finanzierungspakets für Käufer von Waren aus dem Vereinigten Königreich durch die Herauslegung von Bürgschaften (guarantees) zur Besicherung von Bankdarlehen. Das ECGD berichtet direkt dem Secretary of State for Trade and Industry. Seine Befugnisse leitet es aus dem Export and Investment Guarantees Act 1991 ab.