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BFH Urteil v. - V R 54/85

Der Kläger war nach Abschluß einer Lehre als Fernmeldemechaniker sechs Jahre bei der Bundeswehr als Flugbetriebsspezialist und anschließend acht Jahre zunächst als Programmierer, danach als Datenverarbeitungsorganisator im Angestelltenverhältnis tätig. Während dieser Zeit nahm er ein halbes Jahr lang an einem Lehrgang zur Ausbildung als Programmierer und Datenverarbeitungskaufmann teil. Außerdem besuchte er an einer Universität für ein Semester betriebswirtschaftliche und mathematische Vorlesungen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
BFH/NV 1987 S. 333
BFH/NV 1987 S. 333 Nr. -1
HAAAB-29238

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