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BFH Beschluss v. - VII R 30/83

Der Beklagte und Revisionsbeklagte (das Hauptzollamt - HZA -) forderte vom Kläger und Revisionskläger (Kläger) durch Bescheid vom 28. Februar 1975 Eingangsabgaben für eingeführte gefälschte Münzen in Höhe von 9 398,62 DM nach. Die Klage führte zur Abänderung des Abgabenbescheids, indem die Eingangsabgaben auf 8 224,02 DM festgesetzt wurden. Im übrigen blieb sie erfolglos.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:




Fundstelle(n):
BFH/NV 1986 S. 755
GAAAB-29140

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