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BFH Beschluss v. - IX R 130/83

Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) hat mit seinem Schriftsatz vom 27. September 1983 - eingegangen beim Finanzgericht (FG) am 28. September 1983 - "In dem Rechtsstreit ./. Finanzgericht Z gegen das Urteil vom 30. 8. 1983, zugestellt am 31. 8. 1983", Revision eingelegt. Er hat mit Schriftsatz vom 27. Oktober 1983 - eingegangen beim Bundesfinanzhof (BFH) am 28. Oktober 1983 - beantragt, die Revisionsbegründungsfrist um zwei Monate zu verlängern. In der Revisionsbegründung rügt der Kläger, daß das angefochtene Urteil auf Verletzung von Bundesrecht, nämlich der Vorschrift des § 76 der Finanzgerichtsordnung (FGO) beruhe.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
BFH/NV 1986 S. 542
CAAAB-28875

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