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BFH Urteil v. - IV R 281/84

Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) ist selbständig tätig; er ermittelt seinen Gewinn durch Bestandsvergleich. Im Juli 1976 erwarb er gemeinsam mit seiner Ehefrau ein großes, als Einfamilienhaus bewertetes Gebäude, das zuletzt von einem Industrieunternehmen benützt worden war. Der Kaufpreis betrug 350 000 DM; die Nebenkosten machten rund 50 000 DM aus. Der Kläger richtete im Erdgeschoß seine Praxis ein; die übrigen Räume wurden privat genutzt.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
BFH/NV 1987 S. 427
BFH/NV 1987 S. 427 Nr. -1
EAAAB-28831

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