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BFH Urteil v. - II R 211/84

I. Die Klägerin, eine KG, hatte seit ihrer Umwandlung aus einer AG in den Jahren 1971 bis 1981 die Rechtsform einer KGaA. Die früheren Vorstandsmitglieder der AG waren 1971 persönlich haftende Gesellschafter der KGaA geworden, durften sich aber nicht mit einer Vermögenseinlage an der Gesellschaft beteiligen. Eine weitere persönlich haftende Gesellschafterin war umgekehrt mit einer Vermögenseinlage beteiligt, jedoch von der Geschäftsführung ausgeschlossen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
BFH/NV 1987 S. 633
BFH/NV 1987 S. 633 Nr. -1
JAAAB-28663

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