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BFH Beschluss v. - I B 86/82

1. Die GmbH wurde am 7. Mai 1968 und die GmbH & Co. KG (KG) im selben Jahre mit Wirkung zum 1. Januar 1969 gegründet. Die GmbH ist persönlich haftende Gesellschafterin der KG. Der Kläger und Beschwerdeführer (Beschwerdeführer) wurde in dem Gesellschaftsvertrag der KG ebenfalls zum Geschäftsführer der KG bestellt (§ 4 des Gesellschaftsvertrags vom 4. Oktober 1968). Beide Gesellschaften stellten . . . her.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
BFH/NV 1987 S. 346
BFH/NV 1987 S. 346 Nr. -1
OAAAB-28550

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