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BFH Urteil v. - VI R 144/81

Der Kläger zahlte seinen Aushilfskräften in den Jahren 1975 bis 1978 pauschalierte Nettolöhne unter prozentualem Einschluß der Zulage für Arbeitnehmer in Berlin (West) - Berlinzulage - aus. Die Empfangsbescheinigungen hierfür lauteten beispielsweise wie folgt:

Fundstelle(n):
BFH/NV 1985 S. 9
AAAAB-28478

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