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BFH Urteil v. - VII R 148/81

Der Kläger und Revisionskläger (Kläger), ein Rechtsanwalt, wurde durch Beschluß des Amtsgerichts zum Konkursverwalter über das Vermögen der X-AG ernannt. In dieser Eigenschaft verkaufte er im April 1972 an R. mehrere Grundstücke der Gemeinschuldnerin sowie die gesamten Maschinen und sonstigen Betriebseinrichtungen einer Schlachterei. Der Beklagte und Revisionsbeklagte (das Finanzamt - FA -) nahm den Kläger durch Haftungsbescheid vom November 1978 für die - durch bestandskräftigen Umsatzsteuerbescheid festgesetzte restliche - Umsatzsteuerschuld und für die angefallenen Säumniszuschläge als Haftenden in Anspruch.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
BFH/NV 1986 S. 134
IAAAB-28419

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