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BFH Urteil v. - VII R 110/79

Die Klägerin war in der Zeit vom 11. Januar 1967 bis 20. September 1973 alleinige Geschäftsführerin einer GmbH. Am 20. September 1973 wurde sie durch Gesellschafterbeschluß als Geschäftsführerin abberufen und ihr Ehemann zum neuen Geschäftsführer bestellt. Die Eintragung im Handelsregister erfolgte am 3. Oktober 1973.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
BFH/NV 1985 S. 20
QAAAB-28396

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