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BFH Urteil v. - IV R 41/82

Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) betreibt einen Einzelhandel mit Brennstoffen in A; sie unterhält eine Filiale. Anläßlich einer Betriebsprüfung für die Jahre 1973 bis 1975 verwarf der Prüfer die Buchführung der Klägerin wegen formeller und materieller Mängel. Er schätzte deswegen den Umsatz und den Gewinn anhand des Wareneinsatzes. Der Beklagte und Revisionsbeklagte (das Finanzamt - FA -) übernahm diese Feststellungen und berichtigte dementsprechend die Gewinnfeststellungen 1973 bis 1975 sowie die Umsatzsteuer- und Gewerbesteuerbescheide für diese Jahre.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1985 S. 12
DAAAB-28169

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