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BFH Urteil v. - IV R 20/83

Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) ist eine durch Vertrag vom 2. Juli 1974 errichtete Kommanditgesellschaft. Komplementärin ist die seit 1. Januar 1973 bestehende "A-GmbH" (GmbH), Kommanditist deren Geschäftsführer B mit einer Hafteinlage von . . . DM. Gegenstand des Unternehmens der Klägerin ist die Planung, Herstellung und der Vertrieb von . . . Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Die laufende Geschäftsführung wurde dem Kommanditisten übertragen, der daneben noch ein Einzelunternehmen betrieb.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
BFH/NV 1985 S. 51
NAAAB-28144

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