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BFH Urteil v. - IV R 154/84

Die Kläger und Revisionsbeklagten (Kläger) werden als Eheleute zusammen zur Einkommensteuer veranlagt. Der Kläger war früher als Landwirt tätig; 1979 gab er seinen Betrieb auf. Die Kläger hatten außerdem Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Im September 1982 ordnete der Beklagte und Revisionskläger (das Finanzamt - FA -) bei den Klägern eine Außenprüfung an, die sich auf Umsatzsteuer und Einkommensteuer 1978 bis 1980 erstrecken sollte. Die Prüfungsanordnung wies auf § 193 Abs. 1 und § 193 Abs. 2 Nr. 2 der Abgabenordnung (AO 1977) hin. Die Prüfung ist inzwischen durchgeführt worden.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:




Fundstelle(n):
BFH/NV 1987 S. 7
BFH/NV 1987 S. 7 Nr. -1
QAAAB-28130

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