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BFH Urteil v. - IV R 111/82

Die Kläger und Revisionskläger (Kläger) sind Eheleute; sie werden zur Einkommensteuer zusammenveranlagt. Der Kläger ist Eigentümer eines landwirtschaftlichen Betriebs (Gut X) den er bis zum 30. Juni 1970 selbst bewirtschaftete. Am 1. Juli 1970 brachte er seinen Betrieb in eine aus ihm und seinen Kindern bestehende GbR (Gut X GbR) ein. Außerdem war der Kläger seit 1. Juli 1975 auch noch an einer weiteren, die Landwirtschaft betreibenden GbR (Gut Y GbR) als Gesellschafter beteiligt. Daneben übte der Kläger - auch schon im Streitjahr 1970 - den Beruf eines amtlich anerkannten landwirtschaftlichen Sachverständigen aus.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1985 S. 10
BAAAB-28122

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