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BFH Urteil v. - III R 198/81

Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) unterhält ein Kinderkurheim. Sie nimmt jährlich nacheinander etwa acht Kindergruppen für etwa 36 bis 48 Tage auf. Die Kinder werden von öffentlichen Körperschaften (Gemeinden, Landkreisen) ausgewählt.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
BFH/NV 1986 S. 358
GAAAB-27961

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