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Gesellschaftsrecht | Bestellung eines Aufsichtsratsmitglieds trotz Pflichtenkollision
Das OLG Schleswig-Holstein stellt in seinem Beschl. v. 26. 4. 2004 - 2 W 46/04 klar, dass allein der Umstand, dass der zum Aufsichtsratskandidat vorgeschlagene Kandidat zugleich Vorstand eines im direkten Wettbewerb stehenden Unternehmens ist, grundsätzlich nicht dazu führt, dass jener als Aufsichtsrat nicht in Betracht komme, da die gleichzeitige Zugehörigkeit zu den konkurrierenden Organen nach derzeit geltendem Recht zulässig sei. Einer Bestellung könne damit eine Konkurrenzsituation ausnahmsweise nur dann entgegenstehen, wenn diese den wesentlichen Kernbereich des Unternehmens betrifft und zu einer dauerhaften schwerwiegenden Pflichtenkollision bei der Ausübung des Aufsichtsratsamts führen würde.