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BFH 16.06.2004 XI R 55/03, NWB 44/2004 S. 343

Lohnsteuer | Vorruhestandsgeld als Teil der Entschädigung für den Arbeitsplatzverlust (§§ 3, 24, 34 EStG)

Vorruhestandsgelder, die aufgrund eines Manteltarifvertrags vereinbart werden, sind Teil der Entschädigung für den Verlust des Arbeitsplatzes. Erstreckt sich die Zahlung der Vorruhestandsgelder über mehr als einen VZ, ist mangels Zusammenballung eine begünstigte Besteuerung der Gesamtentschädigung zu versagen (). – Anmerkung: Auch wenn der BFH ergänzende Entschädigungszusatzleistungen, die in einem späteren VZ aus sozialer Fürsorge für eine gewisse Übergangszeit gezahlt werden, der Tarifbegünstigung unterworfen hat, sollte man ratenweise Zahlungen vermeiden und möglichst auf eine Zusammenballung der Leistungen bedacht sein. Dies setzt allerdings voraus, dass sich der ArbG zu einer solchen Zahlung bereit erklärt.