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Einkommensteuer | Beweiserleichterung für Unterhaltsleistungen an Personen im Ausland als außergewöhnliche Belastung (§ 33a Abs. 1 EStG)
Die von der Rspr. des BFH und der FinVerw (, BStBl 1997 I S. 826; EStH 2003 Anhang 3, I Tz. 4) anerkannte Beweiserleichterung für bei Auslandsfahrten bar geleistete Unterhaltsleistungen an Personen im Ausland gilt nach dem nicht, wenn beide Ehegatten im Inland leben. In derartigen Fällen sind grds. inländ. Belege über das Vorhandensein entsprechender Mittel (z. B. Abhebungsnachweise) und detaillierte Empfängerbestätigungen vorzulegen. – Anmerkung: Der sicherste und einfachste, zugleich aber auch der teuerste Nachweis von Unterhaltszahlungen im Ausland dürfte durch Überweisungsbelege geführt werden können. Will man die teueren Überweisungsgebühren in Länder außerhalb der EU vermeiden, sollten die vorgelegten Nachweise aber schlüssig sein und zu keinerlei...