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Einkommensteuer | Verlustausgleich einer Untergesellschaft aus gewerblicher Tierzucht mit Gewinnen aus der Anteilsveräußerung an der Obergesellschaft (§ 15 Abs. 4 EStG)
Die Verlustausgleichs- und -abzugsbeschränkung für Verluste aus gewerblicher Tierzucht und Tierhaltung gem. § 15 Abs. 4 EStG 1987 (jetzt § 15 Abs. 4 Sätze 1 und 2 EStG) ist auch auf doppelstöckige PersGes anzuwenden. Der laufende Verlust aus gewerblicher Tierzucht (§ 15 Abs. 4 EStG) einer Untergesellschaft ist mit dem Gewinn aus der Veräußerung einer Beteiligung an der Obergesellschaft zu verrechnen, soweit dieser Veräußerungsgewinn anteilig mittelbar auf WG der Untergesellschaft entfällt (). – Anmerkung: Finden Verlustverrechnungsbeschränkungen auch auf mehrstöckige PersGes schon deshalb Anwendung, weil sie sonst ohne weiteres unterlaufen werden könnten, muss nach Auffassung des BFH auch eine Verrechnung der laufenden Verluste bei Beendigung der mit dem Verrechnungsverbot belegten Tätigkeit sta...