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NWB Nr. 43 vom Seite 3361

Urlaubsabgeltungen an Gesellschafter-Geschäftsführer keine verdeckte Gewinnausschüttung

Rechtsanwalt Steuerberater Dipl.-Betriebswirt (BA) Andreas Kieker und Rechtsanwalt Steuerberater Dipl.-Finanzwirt (FH) Volker Schmidt, Stuttgart

In hat Janssen die Grundsätze der verdeckten Gewinnausschüttung (vGA) ausführlich dargestellt. Ergänzend hierzu liegt der Schwerpunkt dieses Beitrags auf zwei wichtigen Entscheidungen des BFH zu diesem Thema, den Abgeltungszahlungen für nicht in Anspruch genommenen Urlaub und sog. Risikogeschäften.

Nach dem (BFH/NV 2004 S. 737) stellen Abgeltungszahlungen für nicht in Anspruch genommenen Urlaub an den Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH oder an eine diesem nahe stehende Person auch bei Fehlen von Vereinbarungen zu den Voraussetzungen der Zahlungen und trotz des gesetzlichen Verbots der Abgeltung von Urlaubsansprüchen in § 7 Abs. 4 BUrlG keine vGA dar, wenn betriebliche Gründe der Urlaubsinanspruchnahme entgegenstehen.

1. Zum Sachverhalt

Die Klägerin und Revisionsbeklagte, eine Familien-GmbH, betreibt ein Zahntechniker-Labor. Die drei Gesellschafter-Geschäftsführer sowie deren Schwager, der in dem Betrieb eine leitende Stellung innehatte, erhielten in den Streitjahren 1996 und 1997 von der GmbH Abgeltungszahlungen wegen nicht genommenen Jahresurlaubs. Die Abfindungen an die Gesellschafter-Geschäftsführer erf...