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NWB Nr. 43 vom Seite 3357

Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahren für das Jahr 2005

Bei der Bearbeitung der Anträge auf Lohnsteuer-Ermäßigung 2005 sind die bereits ab 2004 wirksamen Änderungen des EStG zu beachten. Hierzu weist die K auf folgende Änderungen besonders hin:

1. Entlastungsbetrag für Alleinerziehende

Der Abschnitt B des Antragsvordrucks wurde um die erforderlichen Angaben hinsichtlich der Berücksichtigung des Entlastungsbetrags für Alleinerziehende (§ 24b EStG) ergänzt. Der begünstigte Arbeitnehmer braucht dem Finanzamt daher keinen gesonderten Vordruck einzureichen, um darzulegen, dass er die Voraussetzungen für die Gewährung des Freibetrags erfüllt.

Bei einem verwitweten Arbeitnehmer, der nach dem Tod des Ehegatten die Voraussetzungen für die Gewährung des Entlastungsbetrags für Alleinerziehende erfüllt, ist der zu gewährende Entlastungsbetrag im Todesjahr des Ehegatten (ggf. anteilig) und im auf das Todesjahr folgenden Kalenderjahr durch Eintragung eines Freibetrags auf der Lohnsteuerkarte zu berücksichtigen (§ 39a Abs. 1 Nr. 8 EStG). – S. dazu Bernhard, NWB F. 3 S. 13029 ff.

2. Berücksichtigung von Werbungskosten bei der Ermittlung des einzutragenden Freibetrags

Bei der Ermittlung d...