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Steuerberatung | Sekundärhaftung eines Steuerberaters bei Dauermandat
Das OLG Düsseldorf hebt im Rahmen einer Regressklage gegen einen Steuerberater in seinem Urt. v. - 23 U 80/03 hervor, dass eine vom Mandanten gegen die Verjährungseinrede wegen einer Pflichtverletzung aus dem Steuerberaterverhältnis geltend gemachte Treuwidrigkeit derselben jedenfalls dann nicht mehr erfolgreich sein kann, wenn zwischen dem Wegfall der die Treuwidrigkeit der Verjährungseinrede begründenden Umstände und dem Ablauf der regulären Verjährungsfrist noch eine längere Frist von nahezu zwei Jahren liegt. Das Gericht betont ferner, dass der zur Begründung der sog. Sekundärhaftung des Steuerberaters geeignete Anlass, die eigene Pflichtwidrigkeit zu erkennen und den Mandanten auf den drohenden Ablauf der Verjährungsfrist hinzuweisen, sich auch aus der Befassung mit derselben steuerr...