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OLG Oldenburg 19.07.2004 15 U 37/04, NWB 43/2004 S. 339

Bankverkehr | Haftung des Kreditkarteninhabers für Zusatzkarte

Ein Kreditkarteninhaber haftet dem Kartenunternehmen für Missbrauch einer Zusatzkarte durch seinen getrennt lebenden Ehegatten. Die Vertragsklausel, wonach die Haftung erst mit Rückgabe der Zusatzkarte an das Kreditunternehmen beendet ist, benachteiligt den Kartenkunden nicht unangemessen. Insoweit ist die Risikosphäre des Hauptkarteninhabers betroffen, dem es überlassen bleibt, ggf. bei dem Zusatzkarteninhaber Regress zu nehmen (OLG Oldenburg, Urt. v. - 15 U 37/04, ZIP 2004, 1800).