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Lohnsteuer | Versorgungs-Freibetrag für einen vom Dienst freigestellten 58-jährigen Beamten (§ 19 Abs. 2 EStG)
Nach dem Urt. des , Rev. eingelegt, Az. des BFH: VI R 59/04, steht einem erst 58-jährigen Beamten im Rahmen seiner ESt-Festsetzung ein Versorgungs-Freibetrag (bis zu 3 072 €) zu. Das beklagte FA hatte diesen Beamten zuvor nach einer Sonderregelung der niedersächsischen Landesregierung (vgl. Ministererlass v. , Niedersächsisches Ministerialbl. Nr. 21/1996 S. 827 i. V. mit der dortigen SUrlVO) als Sonderurlauber (noch aktiven Beamten) mit Sonderurlaubsvergütung angesehen. Nach Auffassung des FG war der Beamte im Einvernehmen mit seinem ArbG „unwiderruflich” von seinen Dienstpflichten freigestellt und sein Entgelt nach einem Ruhegehaltssatz von 75 v. H. gezahlt worden. Für die steuerrechtliche Beurteilung komme es auf den Inhalt, nicht auf das d...