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Lohnsteuer | Excel-Tabelle kein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch (§§ 4, 6 EStG)
Das Niedersächsische entschieden, dass elektronische Aufzeichnungen mittels einer Excel-Tabelle kein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch i. S. des § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 3 EStG darstellen. Begründung: Bei Fahrtenbüchern müssen generell nachträgliche Veränderungen (z. B. durch Eingabe am PC bei elektronischen Fahrtenbüchern) technisch ausgeschlossen oder zumindest dokumentiert sein. Beim späteren Ausdruck einer Excel-Tabelle kann jedoch die Authentizität der Angaben nicht überprüft werden. Im Übrigen führte der Gebrauch der Software in diesem Fall auch dazu, dass die angegebenen Anfangs- und Endstände jeweils nur rechnerisch (theoretisch) zutreffend waren. Denn der Stpfl. hatte nicht die Kilometerstände des Tachos, sondern nur die Entfernungen zwischen den einzelnen Reisezielen notier...