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FG Niedersachsen 04.03.2004 3 K 10594/01, NWB 43/2004 S. 335

Einkommensteuer | kein Arbeitszimmer bei intensiver, dauerhafter Nutzung durch andere Personen (§ 4 Abs. 4 EStG)

Ein Büroraum, der nicht nur vom Stpfl., sondern auch von anderen Personen intensiv genutzt wird, ist kein Arbeitszimmer i. S. des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b EStG. Ob ein Raum einer häuslichen Einbindung an das eigengenutzte Wohnhaus unterliegt, ist daher ohne Belang ().