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Doppelbesteuerung | Dotationskapital bei Betriebsstätten international tätiger Kreditinstitute
Mit Schr. v. - IV B 4 - S 1300 - S 296/04 hat das BMF die Grundsätze der Verwaltung zur Bestimmung des Dotationskapitals bei Betriebsstätten international tätiger Kreditinstitute (Verwaltungsgrundsätze – Dotationskapital) bekannt gemacht. Zweck dieses Schreibens ist es, näher zu bestimmen, wie in den Fällen grenzüberschreitender Tätigkeiten von Kreditinstituten i. S. des § 1 Abs. 1 KWG deren Betriebsstätten ein dem Fremdvergleichsgrundsatz entsprechendes Dotationskapital zuzuordnen ist. Ein gemäß diesen Grundsätzen jeweils zum Ende des Wj ermitteltes Dotationskapital ist für Zwecke der Besteuerung als den Anforderungen des Fremdvergleichs genügend anzuerkennen und bildet die Grundlage für die Einkünfteermittlung im darauf folgenden Wj. Das Schreiben ersetzt die Tz. 4.1.3 des BStBl 1999 I S. 1076