Fünfzehntes Kapitel: Statistik
Erster Abschnitt: Bundesstatistik für das Dritte und Fünfte bis Neunte Kapitel [1]
§ 121 Bundesstatistik für das Dritte und Fünfte bis Neunte Kapitel [2]
Zur Beurteilung der Auswirkungen des Dritten und Fünften bis Neunten Kapitels und zu deren Fortentwicklung werden Erhebungen über
die Leistungsberechtigten, denen
Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Dritten Kapitel (§§ 27 bis 40),
Hilfen zur Gesundheit nach dem Fünften Kapitel (§§ 47 bis 52),
(weggefallen)
Hilfe zur Pflege nach dem Siebten Kapitel (§§ 61 bis 66),
Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten nach dem Achten Kapitel (§§ 67 bis 69) und
Hilfe in anderen Lebenslagen nach dem Neunten Kapitel (§§ 70 bis 74)
geleistet wird,
die Einnahmen und Ausgaben der Träger der Sozialhilfe nach dem Dritten und Fünften bis Neunten Kapitel
als Bundesstatistik durchgeführt.
Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
WAAAB-27665