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BBK 20/2004 S. 4444

Personengesellschaft | Rückgewähr einer Kommandit-Einlage durch Darlehensgewährung oder Entnahmen

Ob die Ausreichung eines Darlehens an den Kommanditisten einer GmbH & Co. KG in jedem Fall eine Rückzahlung seiner Einlage darstellt, kann nur unter Berücksichtigung der jeweiligen Umstände des Einzelfalls beantwortet werden. Führen Entnahmen zu einem negativen Kapitalkonto, liegt gem. (BFH/NV 2004 S. 1060) darin eine Rückzahlung bzw. Herabminderung der Kommanditeinlage gem. § 172 Abs. 4 HGB, die dazu führt, dass die zuvor erbrachte Einlage als nicht geleistet gilt und die Haftung gegenüber den Gläubigern der Gesellschaft nach § 171 Abs. 1 HGB i. H. der Einlage wieder auflebt.

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